Domain Registrierung / eigene Domain

 

Domain Registrierung - was ist zu beachten

Bereits im Vorfeld einer Domain-Registrierung sind einige Grundsätze zu beachten. Eine eigene Domain zu registrieren ist schnell und zu niedrigen Preisen möglich, birgt jedoch das Risiko einer langwierigen und teuren juristischen Auseinandersetzung.

1. Keine Marken oder sonstige geschützten Begriffe

Eine angemeldete Marke (z.B. Nokia, Coca-Cola, Brother) gibt dem Inhaber i.d.R. auch das Recht an der Nutzung der entsprechenden Domain. Vor der Registrierung einer Domain sollten Sie also überprüfen, ob es sich nicht um einen geschützen Begriff handelt. Eine nationale Markenrecherche ist kostenfrei beim Deutschen Patent- und Markenamt möglich. Darüber hinaus bieten auch einige Dienstleister eine nationale bzw. internationale Markenrecherche an.

2. Keine Firma (Unternehmensnamen)

Auch Firmen, also die Namen von Unternehmen, sind durch gesetzliche Vorschriften geschützt. Dabei kann es jedoch auf Fragen wie den regionalen Wirkungskreis des Unternehmen ankommen, so dass eine Beratung durch die IHK oder einen Rechtsanwalt zu empfehlen ist.

3. Keine Kombinationen mit geschützen Begriffen

Auch eine Kombinationen aus mehreren Begriffen, bei denen mindestens einer ein geschützter Begriff ist (z.B. mercedes-forum.de), kann zu einem Konflikt mit dem Markeninhaber führen. Sofern Sie jedoch eine seriöse Webseite zu den Produkten des Markeninhabers planen, sind manche Unternehmen auf Anfrage zu einer Gewährung der Nutzung ihrer Marke bereit.

4. Keine Ähnlichkeit mit Marken

Bei geschützten Marken kann bereits eine Ähnlichkeit zur Marke (z.B. MackDonalds) zu einem Rechtsverstoß führen. Dabei ist im Vorfeld nur schwer abzugrenzen, wann noch genug Ähnlichkeit vorliegt, um eine Verletzung der Marke zu begründen. Im Zweifelsfall sollten Sie deshalb eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen bzw. sich juristisch beraten lassen.

5. Keine Ortsnamen

Auch bei Ortsnamen haben die Kommunen das bessere Recht an der entsprechenden Domain. Dies gilt grundsätzlich auch für andere Top-Level-Domains, vgl. z.B. das Urteil des BGH zu solingen.info.

6. Keine Tippfehler-Domains

Sogenannte Tippfehler-Domains führen bei stark frequentierten Seiten zu einer erstaunlichen Besucherzahl (z.B. googl.de statt google.de). Dies stellt jedoch i.d.R. einen unbefugten Namensgebrauch dar bzw. kann auch eine Verletzung des Markenrechts bedeuten, so daß von Tippfehler-Domains grundsätzlich Abstand zu nehmen ist.

7. Keine KFZ-Kennzeichen

Nach den Bedingungen der DENIC ist das Registrieren von KFZ-Kennzeichen (genauer: Abkürzungen der deutschen KFZ-Zulassungsbezirke) nicht zulässig.

8. Keine Werktitel

Buchtitel, Filme, Software, Hörfunk- und Fernsehsendungen oder ähnliche geschäftliche Bezeichnungen unterliegen durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr dem sogenannten Titelschutz.

 

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